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Ratgeber für Brautpaare

Steuerklasse nach der Heirat richtig auswählen

In heutigen Ehen sind beide gleichberechtigte Partner. Das betrifft oft auch die berufliche Tätigkeit, da die traditionelle Rollenverteilung von früher längst überholt ist. Aber wie wirkt sich die Eheschließung auf Lohnabrechnungen und Steuererklärungen berufstätiger Eheleute aus?

Hier erfahrt ihr, wie ihr nach der Hochzeit die richtige Steuerklasse wählt und welche steuerlichen Vorteile euch sonst noch zustehen.



Steuerliche Vorteile durch das Ehegatten-Splitting

Budget und Kosten der Hochzeit
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Der Hauptgrund „Ja“ zu sagen, ist in der Regel, das Leben mit dem geliebten Menschen teilen zu wollen.

Zusätzlich berücksichtigen viele Paare auch die steuerlichen Vorteile bei ihren Hochzeitsplänen. Eine Eheschließung ist steuerlich lohnenswert, wenn einer der Partner ein deutlich höheres Gehalt (ungefähr 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens) bezieht. In einem solchen Fall kommt das Ehegatten-Splitting zum Einsatz, bei dem das Gesamteinkommen beider Partner gleichmäßig für die Besteuerung aufgeteilt wird. In der Regel wählt man hier die Steuerklassen III und V.

Das Splitting ist auch vorteilhaft, wenn einer der Partner selbstständig ist. In diesem Fall können eventuelle Verluste die Steuerlast des angestellten Ehepartners reduzieren, da sie mit dessen Einkünften verrechnet werden.

Aussteuer-Versicherung
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Dieser Splitting-Tarif beeinflusst die Steuer des gesamten Jahres rückwirkend für standesamtliche Trauungen bis zum 31. Dezember. Daher kommt es häufig zu kurzfristigen Eheschließungen am Jahresende. Auch wenn dies vielleicht weniger romantisch klingt, könnt ihr diese Option dennoch in Erwägung ziehen. Eine spontane standesamtliche Trauung im engsten Familienkreis kann immer noch mit einer ausgelassenen Feier mit kirchlicher oder freier Trauung zur einem späteren Zeitpunkt gekrönt werden.

Dennoch müsst ihr nicht überstürzt handeln, wenn ihr finanziell bereits auf Augenhöhe seid. Wenn beide Partner etwa gleich hohe Einkommen haben, hat die Eheschließung keinen Einfluss auf die Steuerlast. Lasst euch davon aber nicht von einer Hochzeit abhalten. Am Ende zählt die Liebe.

Hochzeitsplanung starten
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Steuerklasse nach Heirat: Welche Steuerklasse wählen?

Übersicht Steuerklassen

  • Steuerklassen 1 und 2 sind für Ledige
  • Steuerklassse 3: geringe Abzüge, hohe Freibeträge
  • Steuerklasse 4: gleiche Abzüge wie vor der Hochzeit
  • Steuerklasse 5: hohe Abzüge, kein Grund- oder Kinderfreibetrag
  • Steuerklasse 6: sehr hohe Lohnabzüge für Eheleute, die neben dem Haupt- noch einen Nebenberuf ausüben.

Je größer der Unterschied zwischen den beiden Löhnen, desto größer fällt der Vorteil des Ehegatten-Splittings und die Wahl der Steuerklassen 3 und 5 aus. Diese Regelung soll aber ggf. in nächster Zeit abgeschafft werden.



Weitere Steuerersparnisse durch eine Hochzeit

Steuern sparen nach der Hochzeit
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Moderne Partnerschaften führen manchmal zu Fernbeziehungen. Doch selbst wenn die berufliche Karriere ein gemeinsames Wohnen unter der Woche verhindert, heißt das nicht, dass ihr keine Ehe führen könnt. Im Gegenteil: Die Hochzeit kann euch durch die Anwendung der doppelten Haushaltsführung Steuervorteile bringen.

Beispiel:

  1. Bisher war aus beruflichen Gründen ein gemeinsames Wohnen unter der Woche nicht möglich. Nun möchtet ihr eure Liebe durch die Eheschließung stärken. Indem ihr eine der Wohnungen als Familienwohnsitz bestimmt, könnt ihr die Kosten für die andere Wohnung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
  2. Ihr genießt die Zweisamkeit in einer gemeinsamen Wohnung und möchtet bald „Ja“ sagen. Dennoch muss einer von euch aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an einem entfernteren Ort beziehen, da der Arbeitgeber dort seinen Hauptsitz oder neuen Standort hat. Nach der Eheschließung können Ausgaben für Miete, Fahrtkosten usw. die Steuerlast reduzieren.

Warum auch immer ihr euch entscheidet, den Bund fürs Leben einzugehen, ist vollkommen gleichgültig, solange ihr glücklich seid. Trotzdem ist es ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren, insbesondere wenn bereits Kinder aus früheren Partnerschaften vorhanden sind.



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